LED-Straßen­beleuchtung: Diese För­derungen sollten Sie kennen

LED-Straßenbeleuchtung spart Energie, senkt die laufenden Kosten und reduziert CO₂-Emissionen. Doch die Umstellung ist eine Investition, die wohlüberlegt sein will. Gemeinden und Unter­neh­men stehen oft vor der Frage: Lohnt sich das finanziell?

Die gute Nachricht: Ja, das tut es. Und für die Anschaffung gibt es in Österreich eine Reihe von Zuschüssen, die den Wechsel auf LED erheblich erleichtern. Ob Umweltförderung im Inland (KPC), Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) oder landes­spezifische Programme – wer sich mit den Optionen beschäftigt, kann sich einen be­trächt­li­chen Teil der Kosten zurückholen.

Doch nicht jede Förderung passt zu jedem Projekt. Welche Programme gibt es? Welche Voraus­set­zun­gen müssen erfüllt sein? Und worauf kommt es bei der Antragstellung an?

Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Förderungen für LED-Straßen­be­leuch­tung in Österreich.

 

Bundesweite Förderungen für
LED-Straßen­beleuchtungen

Die Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung wird in Österreich durch mehrere Förderstellen unter­stützt. Interessant ist, dass nicht nur Ge­mein­den gefördert werden, auch die Förderung der LED-Beleuchtung für Gewerbe und Unter­neh­men zahlen sich aus.


1. Umweltförderung im Inland (KPC) – für Gemeinden & Unternehmen

Die Umweltförderung im Inland, verwaltet durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), ist die zentrale Anlaufstelle für finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf LED-Technologie.

Wer wird gefördert?

  • ● Gemeinden: Förderung für die Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtung
  • ● Unternehmen: Förderung für bestehende Außenbeleuchtungssysteme (z. B. Werksgelände, Parkplätze)

Förderhöhe

  • ● bis zu 30 % Zuschuss zu den Investitionskosten
  • ● 50 € pro Lichtpunkt für LED-Straßenbeleuchtung
  • ● +20 € pro Lichtpunkt mit intelligenter Steuerung (Dimmung, Sensorik)

Voraussetzungen

  • ● mindestens 20 Lichtpunkte müssen umgerüstet werden
  • ● Antragstellung vor der Bestellung der Leuchten
  • ● LED-Leuchten müssen mindestens 120 lm/W erreichen

Antragstellung

  • ● online über umweltfoerderung.at
  • ● Förderung wird nach Umsetzung & Endabrechnung ausgezahlt

Tipp: Die KPC prüft automatisch eine EU-Kofinanzierung (EFRE), wodurch sich die Gesamtförderquote erhöhen kann.

2. Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2023 – für Gemeinden

Das Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) unterstützt Gemeinden finanziell bei der Umstellung auf energieeffiziente Infrastruktur, darunter die LED-Straßenbeleuchtung.

Aktuell gibt es zwei Programme:

  • ● KIG 2023 – Verlängerte Antragsfrist bis 2026, bis zu 50 % Bundeszuschuss
  • ● NEU: KIG 2025 – bis zu 80 % Bundeszuschuss, weniger Eigenmittel für Gemeinden nötig

Welche Förderung sollte genutzt werden?

  • ● Gemeinden, die sofort mit der LED-Umrüstung starten möchten, können noch KIG 2023 beantragen.
  • ● Wer ein neues Projekt plant, sollte direkt auf KIG 2025 setzen, da die Förderquote höher ist.
  • ● Gemeinden mit bereits laufenden KIG-2023-Anträgen können ihr Projekt wie geplant umsetzen.

Antragstellung

  • ● KIG 2023: online über die Buchhaltungsagentur des Bundes, Umsetzung bis spätestens 2028
  • ● KIG 2025: Start der Antragstellung ab 2025, genauere Details folgen

Tipp: KIG-2023- und KIG-2025-Mittel können nicht für dasselbe Projekt kombiniert werden. Gemeinden sollten prüfen, welches Programm für sie vorteilhafter ist.

3. Klima- &amp Energiefonds – für Gemeinden

Der Klima- und Energiefonds richtet sich an Gemeinden, die besonders innovative LED-Projekte umsetzen, z. B. mit smarten Lichtsteuerungen oder nachhaltigen Konzepten.

Wer wird gefördert?

  • ● ausschließlich Gemeinden

Förderhöhe

  • ● 20–40 % Zuschuss, abhängig vom Förderaufruf

Voraussetzungen

  • ● Leuchtturmcharakter erforderlich (z. B. smarte Lichtsteuerung)
  • ● hohe Energieeffizienz & innovative Technologie

Antragstellung

  • ● über spezielle Ausschreibungen des Klimafonds

Tipp: Gemeinden mit innovativen Projekten sollten frühzeitig planen und sich auf Fördercalls vorbereiten.

 

 

Förderprogramme
der einzelnen Bundesländer

Neben den bundesweiten Förderprogrammen bieten einige Bundesländer zusätzliche finanzielle Anreize oder kofinanzieren bestehende Förder­ungen für die Umstellung auf LED-Straßen­be­leuchtung. Die Bedingungen und Zuschusshöhen variieren allerdings je nach Region.
 

Überblick über Landesförderungen

Einige Bundesländer, darunter Niederösterreich, Oberösterreich und das Burgenland, stellen eigene Förderprogramme für LED-Straßenbeleuchtung bereit oder unterstützen Gemeinden im Rahmen spezifischer Umweltförderungen. Andere Regionen setzen vorrangig auf die Nutzung von Bundesmitteln oder bieten ergänzende Energie­beratungen an.

 

Typische Fördermodelle der Bundesländer:

  • ● direkte Zuschüsse (z. B. pauschale Beträge pro Lichtpunkt)
  • ● Kofinanzierung der Bundesförderung (z. B. Ergänzungen zur KPC-Förderung)
  • ● Energie-Contracting-Modelle, bei denen Investitionen über Einsparungen refinanziert werden
  • ● Beratungsangebote für Gemeinden zur energieeffizienten Lichtplanung

 

Wo finde ich aktuelle Informationen?

Da sich die Landesförderungen regelmäßig ändern, sollten Gemeinden die jeweiligen Förderstellen der Bundesländer kontaktieren oder die aktuellen Richtlinien auf den offiziellen Websites prüfen.
 

Förderung von LED-Beleuchtung für Unternehmen & Gewerbe

Nicht nur Städte und Gemeinden rüsten auf LED um – auch Unter­neh­men können von finanziellen Zuschüssen profitieren. In Österreich gibt es gezielte Förderprogramme, die Betriebe dabei unterstützen, ihre Außenbeleuchtung effizienter zu gestalten und langfristig Energiekosten zu senken. Aber wer genau kann eine Förderung beantragen?
 
Unterstützung gibt es für:

  • ● Industrie- und Gewerbebetriebe
  • ● Handels- und Dienstleistungsunternehmen
  • ● landwirtschaftliche Betriebe (bei Außen­beleuchtung)
  • ● Betriebe mit öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder Werksgeländen

 

Technische Voraus­setzungen für eine Förderung

Damit eine LED-Straßenbeleuchtung für Ge­mein­den und Unter­neh­men gefördert wird, müssen bestimmte technische Vorgaben erfüllt sein. Dazu gehören Mindestanforderungen an die Effizienz der Leuchten, die fachgerechte Instal­lation sowie optionale intelligente Steuerungssysteme.
 

1. Effizienz der LED-Leuchten

  • ● Die Leuchten müssen mindestens 120 Lumen pro Watt (lm/W) erreichen.
  • ● Sie müssen eine Lebensdauer von mindestens 50.000 Stunden haben.
  • ● Der ULOR-Wert (Anteil des Lichts, das in den Himmel strahlt) darf höchstens 0,5 % betragen, um Lichtverschmutzung zu vermeiden.

 

2. Planung & Installation

  • ● Mindestens 20 Lichtpunkte (ein Lichtpunkt ist ein LED-Scheinwerfer) müssen auf LED-Technologie umgerüstet werden.
  • ● Die Planung und Montage müssen fachgerecht und nach gültigen Normen erfolgen.

 

3. Intelligente Steuerung (für Zusatzförderung)

  • ● Die Beleuchtung muss dimmbar sein, z. B. in verkehrsarmen Zeiten.
  • ● Sensoren zur automatischen Anpassung an Helligkeit oder Bewegung sind erforderlich.
  • ● Eine zentrale Steuerung zur Fernüberwachung kann die Förderung erhöhen.

 
Wichtig: Die Anforderungen müssen vor der Antragstellung geprüft werden, damit die Förderung bewilligt wird.
 

So beantragen Sie die Förderung

Die Antragstellung erfolgt je nach Programm über unterschiedliche Plattformen:

  • ● KPC-Förderung: online über umweltfoerderung.at
  • ● KIG 2025: Anträge über die Buchhaltungs­agentur des Bundes
  • ● Landesförderungen: direkt bei den jeweiligen Förderstellen

 
Wichtige Fristen:

  • ● Bundesförderungen: Anträge müssen vor der Bestellung der LED-Leuchten eingereicht werden
  • ● KIG 2025: Antragstellung ab 2025 möglich
  • ● Landesförderungen: unterschiedliche Fristen, daher aktuelle Richtlinien prüfen

 
Tipp: Frühzeitig informieren und Förder­pro­gram­me kombinieren, um die maximale Zuschusshöhe zu erhalten.
 

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