LED-Straßenbeleuchtung: Diese Förderungen sollten Sie kennen
LED-Straßenbeleuchtung spart Energie, senkt die laufenden Kosten und reduziert CO₂-Emissionen. Doch die Umstellung ist eine Investition, die wohlüberlegt sein will. Gemeinden und Unternehmen stehen oft vor der Frage: Lohnt sich das finanziell?
Die gute Nachricht: Ja, das tut es. Und für die Anschaffung gibt es in Österreich eine Reihe von Zuschüssen, die den Wechsel auf LED erheblich erleichtern. Ob Umweltförderung im Inland (KPC), Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) oder landesspezifische Programme – wer sich mit den Optionen beschäftigt, kann sich einen beträchtlichen Teil der Kosten zurückholen.
Doch nicht jede Förderung passt zu jedem Projekt. Welche Programme gibt es? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und worauf kommt es bei der Antragstellung an?
Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Förderungen für LED-Straßenbeleuchtung in Österreich.
Bundesweite Förderungen für
LED-Straßenbeleuchtungen
Die Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung wird in Österreich durch mehrere Förderstellen unterstützt. Interessant ist, dass nicht nur Gemeinden gefördert werden, auch die Förderung der LED-Beleuchtung für Gewerbe und Unternehmen zahlen sich aus.
1. Umweltförderung im Inland (KPC) – für Gemeinden & Unternehmen
Die Umweltförderung im Inland, verwaltet durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), ist die zentrale Anlaufstelle für finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf LED-Technologie.
Wer wird gefördert?
- ● Gemeinden: Förderung für die Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtung
- ● Unternehmen: Förderung für bestehende Außenbeleuchtungssysteme (z. B. Werksgelände, Parkplätze)
Förderhöhe
- ● bis zu 30 % Zuschuss zu den Investitionskosten
- ● 50 € pro Lichtpunkt für LED-Straßenbeleuchtung
- ● +20 € pro Lichtpunkt mit intelligenter Steuerung (Dimmung, Sensorik)
Voraussetzungen
- ● mindestens 20 Lichtpunkte müssen umgerüstet werden
- ● Antragstellung vor der Bestellung der Leuchten
- ● LED-Leuchten müssen mindestens 120 lm/W erreichen
Antragstellung
- ● online über umweltfoerderung.at
- ● Förderung wird nach Umsetzung & Endabrechnung ausgezahlt
Tipp: Die KPC prüft automatisch eine EU-Kofinanzierung (EFRE), wodurch sich die Gesamtförderquote erhöhen kann.
2. Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) 2023 – für Gemeinden
Das Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) unterstützt Gemeinden finanziell bei der Umstellung auf energieeffiziente Infrastruktur, darunter die LED-Straßenbeleuchtung.
Aktuell gibt es zwei Programme:
- ● KIG 2023 – Verlängerte Antragsfrist bis 2026, bis zu 50 % Bundeszuschuss
- ● NEU: KIG 2025 – bis zu 80 % Bundeszuschuss, weniger Eigenmittel für Gemeinden nötig
Welche Förderung sollte genutzt werden?
- ● Gemeinden, die sofort mit der LED-Umrüstung starten möchten, können noch KIG 2023 beantragen.
- ● Wer ein neues Projekt plant, sollte direkt auf KIG 2025 setzen, da die Förderquote höher ist.
- ● Gemeinden mit bereits laufenden KIG-2023-Anträgen können ihr Projekt wie geplant umsetzen.
Antragstellung
- ● KIG 2023: online über die Buchhaltungsagentur des Bundes, Umsetzung bis spätestens 2028
- ● KIG 2025: Start der Antragstellung ab 2025, genauere Details folgen
Tipp: KIG-2023- und KIG-2025-Mittel können nicht für dasselbe Projekt kombiniert werden. Gemeinden sollten prüfen, welches Programm für sie vorteilhafter ist.
3. Klima- & Energiefonds – für Gemeinden
Der Klima- und Energiefonds richtet sich an Gemeinden, die besonders innovative LED-Projekte umsetzen, z. B. mit smarten Lichtsteuerungen oder nachhaltigen Konzepten.
Wer wird gefördert?
- ● ausschließlich Gemeinden
Förderhöhe
- ● 20–40 % Zuschuss, abhängig vom Förderaufruf
Voraussetzungen
- ● Leuchtturmcharakter erforderlich (z. B. smarte Lichtsteuerung)
- ● hohe Energieeffizienz & innovative Technologie
Antragstellung
- ● über spezielle Ausschreibungen des Klimafonds
Tipp: Gemeinden mit innovativen Projekten sollten frühzeitig planen und sich auf Fördercalls vorbereiten.
Förderprogramme
der einzelnen Bundesländer
Neben den bundesweiten Förderprogrammen bieten einige Bundesländer zusätzliche finanzielle Anreize oder kofinanzieren bestehende Förderungen für die Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung. Die Bedingungen und Zuschusshöhen variieren allerdings je nach Region.
Überblick über Landesförderungen
Einige Bundesländer, darunter Niederösterreich, Oberösterreich und das Burgenland, stellen eigene Förderprogramme für LED-Straßenbeleuchtung bereit oder unterstützen Gemeinden im Rahmen spezifischer Umweltförderungen. Andere Regionen setzen vorrangig auf die Nutzung von Bundesmitteln oder bieten ergänzende Energieberatungen an.
Typische Fördermodelle der Bundesländer:
- ● direkte Zuschüsse (z. B. pauschale Beträge pro Lichtpunkt)
- ● Kofinanzierung der Bundesförderung (z. B. Ergänzungen zur KPC-Förderung)
- ● Energie-Contracting-Modelle, bei denen Investitionen über Einsparungen refinanziert werden
- ● Beratungsangebote für Gemeinden zur energieeffizienten Lichtplanung
Wo finde ich aktuelle Informationen?
Da sich die Landesförderungen regelmäßig ändern, sollten Gemeinden die jeweiligen Förderstellen der Bundesländer kontaktieren oder die aktuellen Richtlinien auf den offiziellen Websites prüfen.
Förderung von LED-Beleuchtung für Unternehmen & Gewerbe
Nicht nur Städte und Gemeinden rüsten auf LED um – auch Unternehmen können von finanziellen Zuschüssen profitieren. In Österreich gibt es gezielte Förderprogramme, die Betriebe dabei unterstützen, ihre Außenbeleuchtung effizienter zu gestalten und langfristig Energiekosten zu senken. Aber wer genau kann eine Förderung beantragen?
Unterstützung gibt es für:
- ● Industrie- und Gewerbebetriebe
- ● Handels- und Dienstleistungsunternehmen
- ● landwirtschaftliche Betriebe (bei Außenbeleuchtung)
- ● Betriebe mit öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder Werksgeländen
Technische Voraussetzungen für eine Förderung
Damit eine LED-Straßenbeleuchtung für Gemeinden und Unternehmen gefördert wird, müssen bestimmte technische Vorgaben erfüllt sein. Dazu gehören Mindestanforderungen an die Effizienz der Leuchten, die fachgerechte Installation sowie optionale intelligente Steuerungssysteme.
1. Effizienz der LED-Leuchten
- ● Die Leuchten müssen mindestens 120 Lumen pro Watt (lm/W) erreichen.
- ● Sie müssen eine Lebensdauer von mindestens 50.000 Stunden haben.
- ● Der ULOR-Wert (Anteil des Lichts, das in den Himmel strahlt) darf höchstens 0,5 % betragen, um Lichtverschmutzung zu vermeiden.
2. Planung & Installation
- ● Mindestens 20 Lichtpunkte (ein Lichtpunkt ist ein LED-Scheinwerfer) müssen auf LED-Technologie umgerüstet werden.
- ● Die Planung und Montage müssen fachgerecht und nach gültigen Normen erfolgen.
3. Intelligente Steuerung (für Zusatzförderung)
- ● Die Beleuchtung muss dimmbar sein, z. B. in verkehrsarmen Zeiten.
- ● Sensoren zur automatischen Anpassung an Helligkeit oder Bewegung sind erforderlich.
- ● Eine zentrale Steuerung zur Fernüberwachung kann die Förderung erhöhen.
Wichtig: Die Anforderungen müssen vor der Antragstellung geprüft werden, damit die Förderung bewilligt wird.
So beantragen Sie die Förderung
Die Antragstellung erfolgt je nach Programm über unterschiedliche Plattformen:
- ● KPC-Förderung: online über umweltfoerderung.at
- ● KIG 2025: Anträge über die Buchhaltungsagentur des Bundes
- ● Landesförderungen: direkt bei den jeweiligen Förderstellen
Wichtige Fristen:
- ● Bundesförderungen: Anträge müssen vor der Bestellung der LED-Leuchten eingereicht werden
- ● KIG 2025: Antragstellung ab 2025 möglich
- ● Landesförderungen: unterschiedliche Fristen, daher aktuelle Richtlinien prüfen
Tipp: Frühzeitig informieren und Förderprogramme kombinieren, um die maximale Zuschusshöhe zu erhalten.
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