Flutlicht auf LED umrüsten: Diese Förderung sollten Sie kennen
Es gibt viele Gründe, die für eine Umrüstung auf moderne LED-Strahler sprechen. Seien es die niedrigen Strom- und Wartungskosten oder die lange Lebensdauer. Durch eine besonders hohe Effizienz rechnen sich LED-Scheinwerfer für den Außen- und Innenbereich bereits nach kurzer Zeit. In der Anschaffung sind sie jedoch meist teurer als konventionelle Leuchtmittel. Aber nicht verzagen: Möchten Sie Ihr Flutlicht auf LED umrüsten, können Sie je nach Bundesland Förderungen über den jeweiligen Dachverband bzw. Fußballverband anfordern. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Förderung Ihrer Sportstätte.
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Was wird gefördert?
Gefördert wird in der Regel die Umrüstung eines bestehenden Flutlichts auf LED-Technik. Die Förderungen gelten zumeist für die Anschaffung einer neuen LED-Flutlichtanlage für den Außen- oder Innenbereich, zusätzlich werden je nach Förderung und Bundesland auch Kosten für Planungs- und Montageleistungen sowie für die Steuerungstechnik berücksichtigt.
Folgende Förderungen (Stand Mai 2026) können in den jeweiligen Bundesländern für die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED auf Sportplätzen beantragt werden:
Burgenland: Sportstätten- und Sportanlagenförderung des Landes Burgenland
Kärnten: Sportförderung des Landes Kärnten
Niederösterreich: Sportförderung für die Sportinfrastruktur des Landes Niederösterreich
Oberösterreich: Förderung des OÖ FUSSBALVERBANDs & Förderung zum Sportstättenbau des Landes Oberösterreich
Steiermark: Bundesförderung (BMLRT) & StFV-Sportstättensubvention
Salzburg: Sportstättenförderung des Landes Salzburg
Tirol: Förderung von Sportanlagen des Landes Tirol
Vorarlberg: Sportstättenförderung des Landes Vorarlberg & Landes-Sportmittel-Förderung des ASVÖ Vorarlberg für Vereine
Wien: Sportförderung für Vereinssport der Stadt Wien & Sportförderung für Sportverbände und -vereine der Stadt Wien
Anmerkung (Stand Mai 2026): Die Förderungsaktion des KPC wurde per 30.06.2025 eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Anträge werden zu den geltenden Förderungsbestimmungen behandelt. Anträge die bis zum 31.12.2025 gestellt wurden, werden von der KPC bearbeitet.
Zudem können Sie eine Förderung beim österreichischen Klimaministerium bzw. KPC beantragen. Welche Voraussetzungen erfüllt werden und was gefordert wird, erfahren Sie in den kommenden Absätzen.
Voraussetzungen für die Förderung der Flutlichtanlage
Je nachdem, ob es sich um eine Anlage für den Außen- oder Innenbereich handelt, gelten für die Förderung der Flutlichtanlage unterschiedliche Mindestanforderungen:
Außenbeleuchtung
- – Umfang: Mindestens vier bestehende Scheinwerfer (im Förderantrag als sogenannte „Lichtpunkte“ bezeichnet) müssen auf LED-Technik umgerüstet werden.
- – Effizienz: Bei gleichem Beleuchtungsniveau muss die elektrische Leistung um mindestens 30 % reduziert werden.
- – Qualität: Die Austauschbarkeit der Module, eine Ersatzteilgarantie für mindestens zehn Jahre sowie eine normgerechte Lichtplanung müssen gewährleistet sein.
- – Lichtverschmutzung: Der ULOR-Wert darf maximal 0,5 % betragen. Dieser Wert gibt an, wie viel Licht nach oben in den Himmel abgestrahlt wird, wenn die Leuchte horizontal zum Boden ausgerichtet ist.
Innenbeleuchtung
- – Umfang: Die Anschlussleistung der neuen LED-Leuchtmittel muss mindestens 20 kW betragen. (Informationen zur Förderung von Anlagen unter 20 kW erhalten Sie hier.)
- – Effizienz: Die Lichtausbeute, also die Effizienz der jeweiligen Leuchte, muss mindestens 120 Lumen / Watt betragen.
- – Qualität: Die Farbwiedergabe der Leuchtmittel, also die Qualität des Lichts im Vergleich zum Sonnenlicht, muss mindestens 80 von 100 möglichen Punkten (Color Rendering Index) betragen. Außerdem muss eine Lebensdauer der LED-Lampen von mindestens 50.000 Stunden sowie eine normgerechte Lichtplanung gewährleistet sein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht der Förderung des LED-Flutlichts für den Sportplatz oder die Sporthalle nichts mehr im Weg.
LED-Flutlicht für Sportanlagen: Höhe der Förderung
Kommen wir nun zur Förderhöhe: Gemeinden bekommen bis zu 18 %, Vereine und Organisationen bis zu 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten erstattet. Die maximale Fördersumme beträgt 4,5 Millionen Euro. Folgend sind die Förderungen für LED-Sportplatzbeleuchtungen im Detail aufgeschlüsselt:
Förderungen für Gemeinden:
- – Außenbeleuchtung: 150 Euro pro Lichtpunkt. Zuschlag von 30 Euro pro Lichtpunkt bei nutzungsgerechter Steuerung. Das Licht muss also an den jeweiligen Modus (z. B. Wettkampf oder Training) angepasst werden können.
- – Innenbeleuchtung: 240 Euro pro kW Anschlussleistung. Zuschlag von 60 Euro pro kW bei einer vorhandenen Lichtsteuerung (z. B. zur tageslichtabhängigen Steuerung).
Förderungen für Vereine und Organisationen:
- – Außenbeleuchtung: 250 Euro pro Lichtpunkt. Zuschlag von 50 Euro pro Lichtpunkt bei nutzungsgerechter Steuerung. Das Licht muss also an den jeweiligen Modus (z. B. Wettkampf oder Training) angepasst werden können.
- – Innenbeleuchtung: 400 Euro pro kW Anschlussleistung. Zuschlag von 100 Euro pro kW bei einer vorhandenen Lichtsteuerung (z. B. zur tageslichtabhängigen Steuerung).
Was Sie bei der Förderung Ihrer LED-Sportplatzbeleuchtung beachten sollten
Für Ihr neues LED-Flutlicht am Sportplatz muss die Förderung unbedingt vor der Umsetzung jeglicher Maßnahmen, sei es die Anschaffung von LED-Flutlichtern oder die Installation, erfolgen. Hiervon ausgenommen sind Planungsleistungen.
Informieren Sie sich zudem unbedingt bereits vor der Anschaffung bzw. vor der Auftragserteilung, welche Richtlinien und Voraussetzungen notwendig sind, um eine Förderung für die Umrüstung auf LED-Anlagen zu erhalten. Die Einhaltung technischer Mindeststandards und die Energieeinsparung sind in vielen Fällen entscheidend, ob Sie für Ihre neu LED-Sportplatzbeleuchtung eine Förderung erhalten, oder nicht.
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