Zur Verkehrs­sicherungs­pflicht von Kommunen hinsichtlich der Beleuchtung in Österreich

Licht ist mehr als Beleuchtung. Es dient als LED-Beleuchtung im öffentlichen Bereich, als Solar- und LED-Wegbeleuchtung und als Beleuchtung für Rad- und Gehwege bei Dunkelheit sowohl der Orientierung als auch der Sicherheit und verhindert damit etwaige Unfälle und leuchtet Gefahrenquellen aus.

In Österreich ist die Verpflichtung zum Betrieb einer Straßenbeleuchtung für Kommunen und andere Körperschaften nicht ausdrücklich gesetzlich verankert, sondern wird aus Rechtsnormen (z. B. EN 13201 und ÖNORM O 1051) und der Judikatur abgeleitet (Verkehrssicherungspflicht, Wegehalterhaftung, Bauwerkhaftung und Straßenverkehrsordnung). Nachdem z. B. bei Unfällen oder Straftaten an den Erhalter eines Weges oder einer Straße bei unzureichender Beleuchtung Haftungsansprüche geltend gemacht werden können, empfiehlt es sich ausdrücklich, sich an die entsprechenden Leitfäden zu halten.

Rechtliche Grundlagen zur Straßenbeleuchtung

  • ۰ Die Verkehrssicherungspflicht umfasst die Absicherung von Gefahrenquellen; sprich, darunter fallen z. B. die Beschilderung mit Verkehrszeichen, die Wegerhaltung, der Winterdienst, aber auch die Straßenbeleuchtung. Wo Menschen eine Fläche für den Verkehr zur Verfügung gestellt wird, ist demnach für die Verkehrssicherheit zu sorgen.
  • ۰ Neben der Verkehrssicherungspflicht gibt es noch die Wegehalterhaftung, bei der der Errichter und Erhalter bei Schäden haftet, wenn diese durch einen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Mangel verschuldet sind.
  • ۰ Weil Straßenbeleuchtungen unter die Bauwerkhaftung fallen, ist der Besitzer des Bauwerks dafür verantwortlich, wenn dadurch ein Schaden verursacht wird.
  • ۰ Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass z. B. Verkehrshindernisse oder Baustellen durch Straßenbeleuchtung kenntlich zu machen sind.

Anordnung der Straßenbeleuchtung

Straßenbeleuchtung sollte so angeordnet werden, dass Irritationen für alle Verkehrsteilnehmer verhindert werden. Dafür muss für unterschiedliche Gegebenheiten die richtige Art einer Straßenleuchte gewählt werden (Kandelaber, Straßenlaterne, Mastleuchte, Schutzwegleuchte etc.). Wird die Straßenbeleuchtung falsch angeordnet, können zwischen den einzelnen Leuchten sogenannte „Tarnzonen“ entstehen, die nicht ausreichend ausgeleuchtet sind. Vor allem an gefährlichen Stellen oder bei Fußgänger- und Fahrradverkehr ist es ganz besonders essenziell entsprechend zu planen.

Sie haben Fragen dazu, wie Sie Ihre Straßenbeleuchtung planen und anordnen sollen? Kontaktieren Sie uns gerne; wir sind Ihr Hersteller für Straßenbeleuchtung in Österreich.

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